Wettkampfleiter bei Mannschaftskämpfen

Auf der Sitzung des erweiterten geschäftsführenden Vorstandes des Hessischen Schachverbandes am 28.09.2013 befassten sich die Anwesenden u.a. mit der Frage der Gestellung von Wettkampfleitern bei Mannschaftskämpfen auf Hessenebene. Dabei wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Turnierleiter für Mannschaften sanktioniert das Nichtstellen eines Schiedsrichters wie in Nummer 84 der Turnierordnung des Hessischen Schachverbandes e. V. (Stand 01.09.2013) vorgesehen.

Zitat:
84. 1Jeder Wettkampf muss von einem lizenzierten Schiedsrichter (Wettkampfleiter) geleitet werden. 2Die Schiedsrichter haben die Pflichten und Befugnisse gemäß den Bestimmungen der FIDE-Regeln. 3Die Schiedsrichter treffen alle notwendigen Entscheidungen während der Mannschaftskämpfe. 4Der Schiedsrichter kann sich der Hilfe eines oder mehrerer Assistenten bedienen. 5Auf der Wettkampfmeldung ist zu dokumentieren, wer als Schiedsrichter eingesetzt worden ist.

Der Wettkampfleiter ist somit ab sofort bei der Ergebnismeldung mit anzugeben (Im Portal64 ist dafür das Feld „Bemerkungen des Vereins“ zu verwenden).

Bei der der ersten Nichtgestellung bzw. Nichtmeldung eines Wettkampfleiters erfolgt eine Verwarnung der Heimmannschaft, im Wiederholungsfalle wird eine Strafe von 30,00 € erhoben.

(Anmerkung: Da für keine der hessischen Ligen eine ELO-Auswertung erfolgt, ist §85 der TO nicht wirksam und der Wettkampfleiter darf auch selbst in diesem oder einem parallel statt findenden Wettkampf mitspielen.)